Ausbildung im dualen System
Es handelt sich hierbei um die betriebliche Lehre eines Ausbildungsberufes, bei der die Azubis an zwei Orten lernen – deshalb der Begriff „dual“. Zum einen werden theoretische Kenntnisse in der Berufsschule vermittelt und zum anderen die praktischen Abläufe im Betrieb geübt. Dabei gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten der Aufteilung: Entweder du nimmst an ein bis zwei Tagen am Unterricht in der Bildungseinrichtung teil und arbeitest die übrigen Tage im Ausbildungsunternehmen oder du gehst für einige Wochen im Wechsel in die Berufsschule und in die Firma. Rechtlich unterliegt die duale Ausbildung dem Berufsbildungsgesetz. Dort sind – unter anderem – die Rechte und Pflichten der Ausbilder und der Auszubildenden festgelegt. Für jeden Beruf gibt es zudem eine Ausbildungsverordnung, in der die Ausbildungsinhalte bestimmt sind. Einzelne Regelungen enthält der Ausbildungsvertrag.
Wichtige Fakten zur dualen Ausbildung
Eine duale Ausbildung kannst du in den Sektoren Industrie und Handel, Handwerk, Landwirtschaft, im öffentlichen Dienst oder auch in nicht handwerklichen Berufen, z.B. im Gesundheits- und Rechtswesen, absolvieren. Sie steht nach dem Berufsbildungsgesetz jedem offen: Egal welchen Geschlechts und Alters sowie unabhängig vom Bildungsabschluss kann sich jeder um eine Lehre nach dem dualen System bewerben. Allerdings sieht es in der Praxis oft etwas anders aus. Viele Unternehmen stellen vorab bestimmte Anforderungen oder bevorzugen Bewerber mit einem höheren Schulabschluss. Die Dauer variiert je nach Ausbildungsberuf zwischen zweieinhalb und dreieinhalb Jahren. Mit einem höheren Schulabschluss kann die Ausbildungszeit verkürzt werden. Die Vergütung richtet sich nach der Branche, dem Unternehmen, der Region und dem Beruf. Daher ist die Höhe des Ausbildungsgehalts sehr unterschiedlich, bewegt sich aber meist im dreistelligen Bereich, etwa zwischen 300 und 900 Euro monatlich. Einige Unternehmen sind an einen Tarifvertrag mit den Gewerkschaften gebunden, wodurch die Höhe der Löhne festgesetzt ist. Du wirst als Azubi eine Zwischenprüfung und eine Abschlussprüfung bzw. Gesellenprüfung, wie diese im Handwerk genannt wird, absolvieren. Die Zwischenprüfung dient dazu, eine Art Zwischenbilanz zu ziehen und deinen Lernfortschritt zu überprüfen. Nach der Abschlussprüfung kannst du dich in vielen Fällen fortbilden und eine Anpassungs- bzw. Aufstiegsweiterbildung aufnehmen sowie den Techniker oder Meister absolvieren. Nach einigen Jahren Berufserfahrung kannst du zudem zu einem Studium zugelassen werden, auch wenn du kein Abitur hast.
Weitere Formen der Ausbildung
Außer der Ausbildung nach dem dualen System gibt es noch weitere Ausbildungsformen, wie die schulische Ausbildung, die Beamtenausbildung, die Abiturientenausbildung oder das duale Studium. Bei der schulischen Ausbildung, die meist unvergütet ist, wird die praktische Phase während eines Betriebspraktikums absolviert. Die Beamtenausbildung bereitet die Anwärter auf ihre Laufbahn im öffentlichen Dienst vor. Bei der Abiturientenausbildung handelt es sich um eine Berufsausbildung für Schulabgänger mit (Fach-)Hochschulreife, die neben dem berufsqualifizierenden Abschluss eine Zusatzqualifikation erlangen. Das duale Studium hingegen ist eine sehr praktisch angelegte Ausbildung auf Hochschulniveau und richtet sich ebenso an Abiturienten.