Werden berufliche oder schulische Vorkenntnisse anerkannt?
Ja, und zwar in folgenden Fällen:
1. Wenn du in einem vorangegangenen Ausbildungsberuf das erste Jahr deiner Lehre geschafft hast oder bereits eine Berufsfachschule besucht hast, kannst du dir diese Zeit anrechnen lassen. Dabei ist die entsprechende Verkürzung in den Bundesländern jeweils anders geregelt. Beantragen kannst du die Verkürzung bei den zuständigen Stellen. Nach der Genehmigung wird die Dauer der Ausbildungsverkürzung in deinem Ausbildungsvertrag festgehalten. Übrigens: Du bekommst dann das Ausbildungsgehalt des zweiten Jahres, wenn dir ein gesamtes Jahr angerechnet wird.
2. Auch Berufserfahrung ist ein Grund für eine Verkürzung. Verfügst du beispielsweise über einschlägige Arbeits- oder Berufserfahrungen, eine entsprechende Grundausbildung oder sogar eine abgeschlossene Lehre, dann kann auch hier eine Ausbildungsverkürzung bei den zuständigen Stellen beantragt werden. Hier gilt es ebenfalls, den Antrag gleich am Anfang deiner Lehre zu stellen. Allerdings bekommst du bei einer Verkürzung hier trotzdem das Ausbildungsgehalt des ersten Jahres.
3. Wenn du dich entschließen solltest, deinen Ausbildungsbetrieb zu wechseln, jedoch weiterhin denselben Beruf lernst, bekommst du die meiste, evtl. sogar die gesamte Zeit deiner Ausbildungsdauer angerechnet. Bei einem Wechsel in einen ähnlichen Beruf bekommst du die ersten zwölf Monate angerechnet, sofern die Ausbildungsinhalte gleich sind. Auch hier solltest du die Verkürzung gleich am Anfang deiner Lehre bei den zuständigen Stellen beantragen. Hier bekommst du dann nach der Anrechnung das Ausbildungsgehalt, welches für das zweite Jahr üblich ist.
4. Bei schulischen Vorbildungen, etwa wenn ein Hauptschulabschluss vorausgesetzt ist, du jedoch über den Realschulabschluss, einen mittleren Schulabschluss oder die Fachoberschulreife verfügst, kann dir ein halbes Jahr angerechnet werden. Absolventen mit Abitur oder Fachhochschulreife können ihre Lehre um bis zu einem Jahr verkürzen. Ein höheres Ausbildungsgehalt gibt es in diesem Fall aber nicht.
Kann die Ausbildung verkürzt werden, wenn sie in Teilzeit stattfindet?
Ja. Personen mit Kindern oder diejenigen, die einen pflegebedürftigen Menschen zu Hause betreuen, können eine Verkürzung ihrer Ausbildung bei den zuständigen Stellen beantragen. Hierbei wird die wöchentliche oder tägliche Arbeits- bzw. Ausbildungszeit verkürzt, ohne das die Ausbildungsdauer sich verlängert. Die Ausbildungszeit muss mindestens 25 Stunden pro Woche betragen. Verlängert wird die Lehre erst dann, wenn das Ausbildungsziel innerhalb der üblichen Ausbildungsdauer nicht erreicht werden kann. Die Verkürzung wird im Ausbildungsunternehmen beantragt. Das Ausbildungsgehalt verkürzt sich in diesem Fall dann anteilig.
Kann die Ausbildung durch einen vorzeitigen Abschluss verkürzt werden?
Ja. Allerdings kannst du erst nach der Zwischenprüfung einen Antrag bei den zuständigen Stellen einreichen. Wenn deine Leistungen überdurchschnittlich sind, kann dir genehmigt werden, deine Lehre zu verkürzen, indem du vorzeitig zur Abschlussprüfung zugelassen wirst. Berufsschule und Ausbildungsunternehmen müssen dir die überdurchschnittlichen Leistungen bestätigen. Das bedeutet, dass der Durchschnitt deiner Zensuren in den für die Prüfung relevanten Fächern sowie deine praktischen Leistungen besser als 2,5 sein müssen. Wirst du eher zur Prüfung zugelassen, endet deine Ausbildungszeit automatisch, sobald du deine Ergebnisse weißt.
Können mehrere Verkürzungsgründe kombiniert werden?
Ja. Somit kannst du eine Verkürzung aufgrund von beruflichen Vorkenntnissen beantragen und eher zur Abschlussprüfung zugelassen werden, falls deine Leistungen überdurchschnittlich gut sind. Allerdings darf die Mindestausbildungszeit nicht unterschritten werden. Hier gilt: Bei einer Ausbildungszeit von dreieinhalb Jahren kann die Lehre auf maximal zwei Jahre, bei drei Jahren Regelausbildungszeit auf eineinhalb Jahre und bei einer Ausbildungsdauer von zwei Jahren auf maximal ein Jahr verkürzt werden.
Wie kannst du eine Ausbildungsverkürzung beantragen?
Eine Ausbildungsverkürzung beantragst du bei der für deinen Ausbildungsberuf bzw. die Branche zuständigen Stelle (Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer etc.). Allerdings brauchst du die Zustimmung deines Ausbildungsunternehmens, da es den Antrag mit dir gemeinsam stellt. Mach dich am besten vorher über deine Möglichkeiten für eine Verkürzung schlau und sprich deinen Betrieb darauf an. Bedenke: Ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht. Auch sind die Voraussetzungen für die Verkürzung jeweils unterschiedlich geregelt, daher solltest du dich vor der Antragstellung gründlich informieren.
Kann die Ausbildung verlängert werden?
Ja. Damit du dein Ausbildungsziel erreichst, kannst du auch einen Antrag auf Verlängerung deiner Ausbildungsdauer bei der zuständigen Stelle einreichen. Die Verlängerung kann dir genehmigt werden, wenn du lange ausgefallen bist, weil du krank warst, eine Behinderung hast oder deine Leistungen mangelhaft sind. Falls du durch die Abschlussprüfung gerasselt bist, kannst du eine Verlängerung von bis zu einem Jahr bzw. bis zur Wiederholungsprüfung beantragen.